Meine Leistung
355
page-template-default,page,page-id-355,bridge-core-3.1.3,qode-quick-links-2.1,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-title-hidden,qode_grid_1300,footer_responsive_adv,qode-content-sidebar-responsive,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-30.2,qode-theme-bridge,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-7.3,vc_responsive

Mein Angebot – kurz erklärt.

Die Psychotherapie

Die Psychotherapie

 

Psychotherapie ist ein seit 1991 in Österreich gesetzlich anerkannter freier, wissenschaftlicher und eigenständiger Heilberuf und gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361).

Die Tätigkeit der PsychotherapeutInnen unterscheidet sich von der psychiatrischen und der psychologischen Berufsausübung. Der Begriff Psychotherapie stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet wörtlich übersetzt „Behandlung der Seele“ bzw. Behandlung von seelischen Problemen.

 

Ziel der Psychotherapie

 

Das Ziel der Psychotherapie ist es, Menschen mit psychosomatischen, psychischen und/oder psychosozialen Leidenszuständen Linderung und Heilung zu verschaffen. Das Heilverfahren soll dem Klienten helfen, krankmachende Einstellungen oder lebensbehindernde Verhaltensweisen aufzudecken und damit ändern zu können. Psychotherapie bedeutet aber auch in Lebenskrisen unterstützend zu wirken. Und wenn das Bedürfnis nach persönlicher Weiterentwicklung, Verbesserung der Lebensqualität und Steigerung der Lebensfreude besteht, ist Psychotherapie besonders hilfreich. Getragen wird die psychotherapeutische Behandlung von der therapeutischen Beziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn. Sie bildet die Basis für eine erfolgreiche Behandlung.

 

Anerkannte PsychotherapeutInnen

 

Alle eingetragenen und anerkannten PsychotherapeutInnen sowie die Psychotherapierichtungen finden sich auf der Liste der PsychotherapeutInnen des Bundesministeriums für Gesundheit und auf Österreichs größtem Internetportal für Psychotherapie Psyonline.

 

Verschwiegenheitspflicht

 

PsychotherapeutInnen sind nach §15 des Psychotherapiegesetzes zu allgemeiner, grundsätzlich uneingeschränkter Verschwiegenheit gegenüber jeder Person oder Einrichtung außerhalb des Klienten verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.

Wünschen KlientInnen ausdrücklich eine Datenweitergabe beziehungsweise entbinden KlientInnen den PsychotherapeutInnen von seiner Verschwiegenheitspflicht so ist dies nur schriftlich möglich.

Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Seelencoach für Kinder und Jugendliche

 

In meiner langjährigen psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verstehe ich mich als deren Seelencoach und als Beratungscoach für die Eltern. Die „Sprache“ und die Form der Kommunikation sind in der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen das Spiel und die Verwendung von Metaphern. Die Ängste und Sorgen vor allem aber Gefühle, für die Kinder keine Worte haben, werden im Spiel in übertragener Form ausgedrückt. Meine Aufgabe als deren Seelencoach ist es, diese Symbolsprache zu verstehen, zu entschlüsseln und dem Kind in der gleichen Sprache zu antworten. Es ist mir ein besonderes Anliegen das Kind beziehungsweise den Jugendlichen darin zu unterstützen seinen seelischen Leidensdruck zu lindern und zu heilen, seine Ängste zu überwinden, seine innerpsychischen Konflikte aufzulösen und gemeinsam nach alternativen Problemlösungsstrategien zu suchen. Dieser Prozess ermöglicht dem Kind seinen Selbstwert zu steigern, wieder mehr Lebensfreude und Motivation zu empfinden.

 

Beratungscoach für Eltern

 

Die Eltern als die engsten Bezugspersonen des Kindes werden durch regelmäßige begleitende Beratungsgespräche immer in den therapeutischen und konfliktauflösenden Prozess eingebunden. Gemeinsam finden wir Möglichkeiten, wie Sie Ihrem Kind im Alltag unterstützend begegnen und ihm dabei helfen können seine Ängste und Sorgen zu überwinden, an Sicherheit, Urvertrauen und an Selbstwert zu gewinnen und zu wachsen.

Die Eltern und Erziehungsberatung

Die Eltern und Erziehungsberatung

 

Über das Ziel der Erziehung sind sich wohl alle Mütter und Väter schnell einig: Sie wünschen sich, dass ihr Kind zu einem glücklichen, verantwortungsbewussten, zufriedenen Menschen mit Selbstvertrauen heranwächst, der auch mit Belastungen umgehen und seine Aufgaben in der Gemeinschaft (Arbeit, Familie und Partnerschaft) zufriedenstellend bewältigen kann. Doch wie erzieht man nun sein Kind zu genau diesem Menschen?

 

Wie kann Erziehung gelingen?

 

Eltern zu sein ist die wohl anspruchsvollste, komplexeste Aufgabe im Leben eines Menschen und verlangt den Eltern oftmals ein hohes Maß an Geduld, Verständnis, Flexibilität und Überzeugung ab. Es handelt sich hier um eine Lebensaufgabe für die es keine Ausbildung gibt, man hat sie im Vorfeld nicht gelehrt und gelernt bekommen und trotzdem hat man den hohen Anspruch an sich aber auch an Andere diese große Aufgabe bestmöglich zu meistern. Wenn dies dann nicht gelungen ist, hat man als Elternteil das Gefühl versagt zu haben. Es ist allerdings eine illusorische Annahme zu glauben, dass Erziehung immer gelingt.

Man übernimmt als Elternteil Erziehungsformen bzw. Erziehungsmuster, die man selbst in seiner eigenen Kindheit durch die Eltern erfahren hat. Oftmals möchte man sie gar nicht nachahmen, da sie einem selber nicht gut getan haben und mit den eigenen Einstellungen und Meinungen der heutigen Zeit nicht mehr korrelieren. Es fehlt allerdings oft an Alternativen und anderen brauchbaren Erziehungsformen, sodass man oftmals doch auf die bekannten nicht stimmigen Erziehungsmuster zurückgreifen muss. Und mit diesen Erziehungsformen beeinflusst man nun wiederum nachhaltig den Charakter und die Persönlichkeit des eigenen Kindes.

 

Als Eltern zu Experten werden

 

In der Eltern- beziehungsweise Erziehungsberatung geht es darum, die Eltern darin zu unterstützen selber zu „ExpertInnen“ zu werden, die das Verhalten ihrer Kinder und dessen Ursprung besser verstehen lernen.

Elternberatung ist ratsam bei Schul- und Leistungsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten und Familienkonflikten. Aber auch wenn sich Eltern in Ihrer Rolle als Mutter und Vater manchmal unsicher fühlen und mit Situationen nicht umzugehen wissen, wenn ihnen die familiäre Krise innerhalb ihrer Familie bewusst ist, unterstütze ich sie darin, für sich Antworten und neue Wege in der Erziehung und der Beziehung zu ihrem Kind zu finden. Diese Krise kann als Chance für Veränderung und Verbesserung gesehen und verstanden werden.

Eltern- bzw. Erziehungsberatung kann aber auch im Falle einer bevorstehenden Scheidung vom Gericht empfohlen beziehungsweise gerichtlich angeordnet sein. Hierfür wurde ich als Expertin vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend anerkannt.

Die Diagnostik und Behandlung von Teilleistungsschwächen

Die Diagnostik und Behandlung von Teilleistungsschwächen

Teilleistungsschwächen verstehen

 

Zu Beginn müssen wir verstehen, was eine Teilleistung bzw. eine Teilleistungsschwäche ist.

Hierfür stellen wir uns das Kind als Baum vor. Alles was das Kind aktuell kann, seine Fähigkeiten und Fertigkeiten wie z.B. das Lesen, Rechnen, Schreiben, Malen aber auch seine Konzentrationsfähigkeit oder sein Verhalten, zeigen sich in der Krone des Baumes. Dieser Entwicklungsstand ist einerseits natürlich abhängig vom Lebensalter des Kindes andererseits aber auch davon, wie sich der Stamm und die Wurzeln des Baumes entwickeln. Der Stamm und die Wurzeln sind als die einzelnen Teilleistungen zu verstehen. Es geht also vorrangig darum zu erkennen, wie sich die einzelnen Teilleistungen, die sogenannten Teilfunktionen, bei Ihrem Kind entwickelt haben.

 

Auswirkungen von Teilleistungsschwächen

 

Wenn sich diese einzelnen Teilleistungen einheitlich harmonisch entwickelt haben und keine Störfaktoren vorhanden sind, spricht man von einem gesunden Entwicklungsstand des Kindes. In diesem Fall kann man von einer harmonischen Entfaltung des Baumes sprechen. Sind die einzelnen Wurzeln allerdings nicht gleich lang, haben die Teilleistungen sich nicht gleichmäßig entwickelt. Man spricht dann von Teilleistungsschwächen.

Diese disharmonische Entwicklung wird vor allem im Schulalter sichtbar, da sich die Auswirkungen der Teilleistungsschwächen in diesem Alter in der Krone des Baumes in Form von Lern-, Leistungs- und/oder Verhaltensschwierigkeiten zeigen. Es wird dann oft viel Zeit und Kraft in das Lernen und Üben investiert, in der Hoffnung diese Probleme und Schwächen damit ausgleichen zu können. Die Erfolge bleiben meistens aus, dafür folgen vermehrt Gefühle der Frustration, der Überforderung und der Minderwertigkeit. Das Kind sowie die Eltern geraten in einen Negativstrudel; die Schule und das Lernen werden zu einer allgemeinen Belastung.

 

Teilleistungsschwächen behandeln

 

Um Teilleistungsschwächen abzuklären bedarf es einer speziellen Diagnostik. Werden in dieser Diagnostik ein oder mehrere Teilleistungsschwächen diagnostiziert, können diese und die damit verbundenen Schwierigkeiten mit einer speziell auf Ihr Kind abgestimmten Behandlung bearbeitet werden. Die Probleme werden somit an der Wurzel gepackt. Das Lernen darf wieder mit positiven Assoziationen und Gefühlen verbunden werden und Schule macht dadurch auch wieder mehr Spaß.

Leistungsangebot:

  • Psychotherapeutische Einzelbehandlung

    à 50 Minuten
  • Eltern- bzw. Erziehungsberatung

    à 50 Minuten
  • Erstgespräch und Diagnostik von Teilleistungsschwächen

    à 120 Minuten
  • Erstgespräch und psychotherapeutische Diagnostik

    à 120 Minuten
  • Supervision

    à 50 Minuten

Kassenfinanzierte Psychotherapie

 

Als Vertragspartner der Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung verfüge ich über ein begrenztes Kontingent an kassenfinanzierten Psychotherapieplätzen was eine vollständige Übernahme der Therapiekosten in einzelnen Fällen möglich macht.

Refundierung

 

Für die psychotherapeutische Behandlung besteht die Möglichkeit der Teilrefundierung durch die Krankenkasse. Der Refundierungsbeitrag bei der WGKK beträgt derzeit Euro 28,00 je Sitzung. Bezüglich weiterer Auskünfte zur Höhe des Kostenzuschusses anderer Sozialversicherungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Versicherungsträger.

Absageregelung

 

Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, ersuche ich Sie um rechtzeitige Absage, spätestens jedoch am Vortag des vereinbarten Termins bis 17 Uhr telefonisch oder per Mail. Mit einer rechtzeitigen Absage machen Sie es mir möglich, den Termin an jemand anderen zu vergeben und damit die Wartefrist für meine KlientInnen nicht unnötig zu verlängern.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung stellen muss.